- Einmaleins
- Ein|mal|eins 〈n. 11; unz.〉1. großes \Einmaleins alle Multiplikationen von je zwei Zahlen zw. 10 u. 202. kleines \Einmaleins alle Multiplikationen von je zwei Zahlen zw. 1 u. 10● das \Einmaleins aufsagen, können, lernen, beibringen
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Ein|mal|eins, das; -:1. Zahlenreihe der Vervielfältigungen der Zahlen von 1 bis 20 mit den Zahlen von 1 bis 10:das große (die Zahlen von 1 bis 20 betreffende), das kleine (die Zahlen von 1 bis 10 betreffende) E.2. Grundbestand an Kenntnissen, Wissen, der als Voraussetzung für etw. gilt; Anfangsgründe:das gehört zum E. des Politikers, der Buchführung.* * *
Einmaleins,geordnete Zusammenstellung aller Produkte je zweier natürlicher Zahlen unter 10 (kleines Einmaleins) oder unter 20 (großes Einmaleins).* * *
Ein|mal|eins, das; -: 1. Zahlenreihe der Vervielfältigungen der Zahlen von 1 bis 20 mit den Zahlen von 1 bis 10: das große (die Zahlen von 1 bis 20 betreffende), das kleine (die Zahlen von 1 bis 10 betreffende) E. 2. Grundbestand an Kenntnissen, Wissen, der als Voraussetzung für etw. gilt; Anfangsgründe: das gehört zum E. des Politikers, der Buchführung; Ein Minister, der seit der Gründung der Bundesrepublik amtiert und der das E. der Demokratie noch immer nicht erfasst hat! (Dönhoff, Ära 24).
Universal-Lexikon. 2012.